Sitzung: 13.04.2021 Gemeinderat Ilmmünster
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0
Beschluss:
Eine
Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) von diesem Punkt kann erteilt
werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, die Abweichungen
städtebaulich vertretbar und unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den
öffentlichen Belangen vereinbar sind. Die Befreiung bezieht sich nur auf das
Grundstück Fl.Nr. 998/83 der Gemarkung Ilmmünster. Sollte eine Änderung des
Bebauungsplanes erforderlich sein, wird hierüber gesondert und erneut
entschieden. Die Erteilung der Befreiung zieht keine automatische Änderung des
Bebauungsplanes nach sich.
Das
gemeindliche Einvernehmen für den vorgenannten Antrag wird nach §36 BauGB
erteilt.