Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Beschluss:

Der Antrag auf Nutzungsänderung des bestehenden Nebengebäudespeichers in zwei Wohneinheiten mit vier Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 585 der Gemarkung Entrischenbrunn, Winden 14/14 a, wird befürwortet. Der Gemeinderat Hettenshausen erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) für vorgenannten Antrag.