Sitzung: 18.07.2022 Gemeinderat Hettenshausen
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0
Beschluss:
Der Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Hofladens und der Teilumnutzung des Bestandsgebäudes auf dem Grundstück Fl.-Nr. 495 der Gemarkung Entrischenbrunn, Schaibmaierhof 1, wird befürwortet. Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB für vorgenannten Antrag.