Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, die Ortsdurchfahrtsgrenzen der Kreisstraße PAF-26 in Entrischenbrunn von Abschnitt 100, Station 1,071 bis Abschnitt 100, Station 1,478 zu erweitern.

Die Ortsdurchfahrtsgrenzen von Entrischenbrunn (PAF-26) setzen sich künftig wie folgt zusammen:

Erschließungsbereich: Abschnitt 100, Station 1,071 bis Abschnitt 100, Station 1,478.

 

Der Gemeinderat beschließt auch, die Ortsdurchfahrtsgrenzen an der Kreisstraße PAF-6 in Winden mit einem Verknüpfungsbereich von Abschnitt 120, Station 1,502 bis Abschnitt 120, Station 1,688 und einem Erschließungsbereich von Abschnitt 120, Station 1,688 bis Abschnitt 120, Station 1,839 neu festzusetzen.

Die Ortsdurchfahrtsgrenzen von Winden (PAF-6) setzen sich künftig wie folgt zusammen:

Verknüpfungsbereich: Abschnitt 120, Station 1,502 bis Abschnitt 120, Station 1,688

Erschließungsbereich: Abschnitt 120, Station 1,688 bis Abschnitt 120, Station 1,839.