Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

Die Gemeinde Hettenshausen erlässt gemäß §25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB eine Vorkaufsrechtssatzung für den Geltungsbereich der Fl.-Nr. 142 Gemarkung Hettenshausen. Bürgermeister Hagl wird beauftragt, die Satzung ortsüblich bekanntzumachen.