Sitzung: 25.04.2022 Gemeinderat Hettenshausen
Beschluss:
Der Gemeinderat befürwortet den Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 28 Sonstiges Sondergebiet „Großflächiger und nicht großflächiger Einzelhandel mit Stellplätzen“ bezüglich einer 50%igen Dachbegrünung und genehmigt dem Antragsteller, 100 % der Dachfläche mit einer Photovoltaikanlage zu versehen.
Mehrheitlich
beschlossen Ja 13 Nein 1
Der Gemeinderat befürwortet den Antrag auf Befreiung nicht und hält an der Festsetzung der 50%igen Dachbegrünung fest.
Mehrheitlich
abgelehnt Ja 1 Nein 13