Beschluss:

Der Gemeinderat befürwortet den Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 28 Sonstiges Sondergebiet „Großflächiger und nicht großflächiger Einzelhandel mit Stellplätzen“ bezüglich einer 50%igen Dachbegrünung und genehmigt dem Antragsteller, 100 % der Dachfläche mit einer Photovoltaikanlage zu versehen.

 

Mehrheitlich beschlossen           Ja 13      Nein 1

 

Der Gemeinderat befürwortet den Antrag auf Befreiung nicht und hält an der Festsetzung der 50%igen Dachbegrünung fest.

 

Mehrheitlich abgelehnt Ja 1         Nein 13